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Die Stadt Osnabrück hat aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einen Teil der städtischen Aufgaben auf Eigenbetriebe oder städtische Gesellschaften und Beteiligungen übertragen.
Die Gesellschaften werden je nach Kapitalanteil der Stadt Osnabrück in Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen und Minderheitenbeteiligungen unterteilt.
Eigenbetriebe sind Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die - obwohl sie Teil der Kommunalverwaltung sind - über eine vom Haushalt getrennte Wirtschaftsplanung, Buchführung und Rechnungslegung verfügen. Finanzwirtschaftlich gelten sie als Sondervermögen der Kommune.
Eigengesellschaften der Stadt Osnabrück
Minderheitenbeteiligungen der Stadt Osnabrück
Eigenbetriebe der Stadt Osnabrück
kAöR (Anstalt des öffentlichen Rechts)