Wahlen

Über 950 Bewerbungen für das Schöffenamt sind im Wahlbüro eingegangen!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen sowie Jugendstrafsachen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Der Rat der Stadt bzw. der Jugendhilfeausschuss stellen dazu Vorschlagslisten auf, aus denen die Schöffinnen und Schöffen als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung beim Amtsgericht bzw. dem Landgericht Osnabrück gewählt werden. Das Wahlbüro und das Jugendamt suchen dafür insgesamt 324 Frauen und Männer aus der Stadt Osnabrück, 96 davon als Jugendschöffenkandidatinnen und -kandidaten, welche in Jugendstrafsachen herangezogen werden, und 228 als potentielle Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen.

Wie ist der aktuelle Stand?
Am 15.04. endete die offizielle Bewerbungsphase für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bzw. in Jugendstrafsachen. Insgesamt sind in den letzten Monaten 772 bzw. 186 vollständige Bewerbungen bei der Stadt Osnabrück eingegangen. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern bedanken! Durch Ihr Engagement konnten wir deutlich mehr als die erforderlichen 324 Bewerbungen sammeln, die unsere vielfältige Stadt gut repräsentieren.

Wie geht es jetzt weiter?
Alle eingegangenen Bewerbungen werden geprüft und anschließend, am 23.05.2023, zur Abstimmung in den Rat gegeben. Danach ist die Aufnahme der gültigen Kandidatinnen und Kandidaten in die Vorschlagsliste verbindlich und ein Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie doch noch von Ihrer Bewerbung zurücktreten wollen, so haben Sie hierzu noch bis zum 07.05. die Möglichkeit. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine Email an: wahlen@osnabrueck.de . Die Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe /-schöffin gehen am 21.06. in den Jugendhilfeausschuss.
Nach der formellen Bestätigung der Vorschlagsliste wird diese eine Woche lang ausgelegt. Daran anschließend wird die Liste an das Amtsgericht weitergegeben, welches für das weitere Auswahlverfahren zuständig ist. Hier wählt der Schöffenausschuss voraussichtlich im Oktober 2023 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen.
Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im November 2023 vom Amts- bzw. Landgericht informiert. Wir werden uns dann aber um die Listen bemühen, um all denen, die nicht gewählt worden sind, eine Nachricht zukommen zu lassen.

Kontakt:

In Sachen Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen:

Wahlbüro der Stadt Osnabrück
Telefon: 0541 323-3232
E-Mail: wahlennoSpam@osnabruecknoSpam.de

In Sachen Jugendschöffenamt:

Jugendgerichtshilfe der Stadt Osnabrück
Telefon: 0541 323-7270
E-Mail: jugendgerichtshilfenoSpam@osnabruecknoSpam.de

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.schoeffenwahl.de

www.schoeffenwahl2023.de

Kontakt Wahlbüro

Wahlinfo:

Informationen zum Wählerverzeichnis, zu den Wahlräumen und zur Briefwahl

E-Mail: wahlinfonoSpam@osnabruecknoSpam.de

Wahlorganisation:

Wahlleitung, Informationen zum Wahlrecht und zu Wahlvorschlägen.

  • Frank Westholt, Telefon 0541 323-4296

E-Mail: wahlennoSpam@osnabruecknoSpam.de

Wahlbüro

Sedanstraße 109
49076 Osnabrück


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Nicole Atmaikine
  • Alexander Bartsch
  • Rami Fayoume
  • Stephanie Huber
  • Frank Westholt