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Wissen Sie, wie sich der Osnabrücker Rat gewählt wird und was seine Aufgaben sind? Kennen Sie den Verwaltungsausschuss und die Fachausschüsse? Nein? Dann bietet ihnen diese Seite einen kurzen Überblick.
Alle fünf Jahre entscheiden Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in ihrer Kommune wohnen, bei der Kommunalwahl welche ehrenamtlichen Ratsmitglieder sie vertreten sollen. Wählbar sind Personen von politischen Parteien, von Wählergruppen und Einzelkandidaten und Einzelkandidatinnen. Die Zahl der Ratsmitglieder (in Osnabrück sind es 50 plus die Oberbürgermeisterin) richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Das Ergebnis der Wahl bestimmt die Stärke der Fraktionen oder Gruppen. Als Fraktion oder Gruppe bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern, die gemeinsam ihre politischen Interessen durchsetzen. In der Regel gehören sie der gleichen Partei an, das muss aber nicht so sein.
Die Aufgaben des Osnabrücker Rates sind vielfältig. Die Mitglieder legen zum Beispiel die grundlegenden Entwicklungsziele der Kommune fest, verfügen über das Gemeindevermögen und verleihen Ehrenbezeichnungen. Das Ziel der Ratsarbeit ist immer, das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
Der Rat tagt durchschnittlich einmal im Monat, in der Regel öffentlich. Danach folgt ein nichtöffentlicher Teil. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge oder Personalfragen, die nicht öffentlich behandelt werden dürfen. Den größten Teil der Ratssitzung nehmen Beratung und Beschlussfassung über Empfehlungen und Berichte des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse sowie über Vorlagen der Oberbürgermeisterin ein.