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Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt. Auf dieser Seite halten wir Sie über alle aktuellen Informationen zur Bundestagswahl 2025 in der Stadt Osnabrück auf dem Laufenden. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl sucht die Stadt Osnabrück immer noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Übergreifende Auskünfte befinden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin.
Am Wahltag, Sonntag 23. Februar 2025, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Sie können unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung aber auch mit Ihrem Personalausweis oder einem Reisepass in Ihrem Wahllokal wählen.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe gehen am Montag den 13. Januar 2025 in den Versand und werden bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl (Wahlbezirk, Wahllokal, Barrierefreiheit). Außerdem ist ein Merkblatt mit Informationen zur Beantragung der Briefwahl enthalten.
Sollten Sie wahlberechtigt sein und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter 0541 323-3232.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Ihr Wahllokal finden Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Sollten Sie diesen verlegt haben oder Sie wollen sich jetzt bereits über Ihr Wahllokal informieren, können Sie Ihre Adresse unter folgendem Link eingeben: Zur Karte Bundestagswahl 2025
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl fallen die Fristen für die Briefwahl deutlich kürzer aus. Die Beantragung der Briefwahl über den QR-Code, das Serviceportal oder postalisch ist bereits mit dem Erhalt dieser Wahlbenachrichtigung möglich. Da die Zusammensetzung des Stimmzettels aber erst Ende Januar feststeht, können die Unterlagen erst ab dem 4. Februar 2025 versandt werden. Ab dem 5. Februar 2025 haben Sie auch die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“ im Wahlbüro an der Sedanstraße 109.
1. QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen
2. Falls gewünscht, eine abweichende Adresse eingeben
3. Über Absenden-Button bestätigen
1. Wahlscheinantrag auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen
2. Unterschreiben! Nicht unterschriebene Anträge können nicht bearbeitet werden
3. Frankieren und Antrag an das Wahlbüro versenden
1. https://service.osnabrueck.de
2. Suchbegriff „Wahlen“
3. Sie benötigen Ihre Wahlbezirks-und Wählerverzeichnisnummer. Diese findet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
1. Wählen Sie direkt vor Ort an der Sedanstraße 109, 49076 Osnabrück
2. Das ist ab dem 5. Februar 2025 zu den unten angegebenen Öffnungszeiten möglich
1. Füllen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aus
2. Der Antrag muss durch die bevollmächtigte Person unterschrieben werden
Nach Eingang Ihres Antrages im Wahlbüro wird dieser direkt bearbeitet. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung und Zustellung Ihrer Unterlagen etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen wider Erwarten nicht erhalten, melden Sie sich unbedingt im Wahlbüro.
Das Wahlbürohilft Ihnen bei Fragen gerne weiter:
E-Mail: wahlennoSpam@osnabruecknoSpam.de
Telefon: 0541 323-3232,
Sedanstraße 109, 49076 Osnabrück.
Persönlich erreichen Sie uns Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Es gibt insgesamt zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.
→ Dann können Sie den folgenden Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung nutzen.
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an das Wahlbüro der Stadt Osnabrück (wahlen@osnabrueck.de) senden, sofern Ihr letzter in Deutschland gemeldeter Hauptwohnsitz in Osnabrück war. Ansonsten an die für Sie zuständige Gemeindebehörde (Ihre letzte deutsche Meldegemeinde).
→ Dann können Sie den folgenden Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung nutzen.
Dieser Antrag muss im Original bei uns bzw. der für Sie zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der stark verkürzten Fristen endet die Antragsfrist am 2. Februar 2025, sofern die Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfindet. Daher empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig zu senden.
Die Informationen stammen von der Webseite der Bundeswahlleitung
Sie sind innerhalb Osnabrücks umgezogen? | |
Ummeldung bis zum 13. Januar 2025 | Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen |
Ummeldung ab dem 13. Januar 2025 | Sie bleiben in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wahlbezirk eingetragen. Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. |
Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen? | |
Anmeldung vor dem 13. Januar 2025 | Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks im neuen Wohnort eingetragen. |
Anmeldung vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 | Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde, aus der Sie fortgezogen sind (Fortzugsgemeinde), eingetragen und können dort Briefwahlunterlagen anfordern. Auf Antrag können Sie aber auch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen werden (verbunden mit einer Streichung in der Fortzugsgemeinde). Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025. |
Sie sind aus dem Ausland zugezogen? | |
Zuzug und Anmeldung vor dem 13. Januar 2025 | Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks im neuen Wohnort eingetragen. |
Zuzug und Anmeldung vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 | Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025 |
Hier finden Sie den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug.
Wer am Wahltag erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Briefwahlunterlagen in unserem Wahlbüro Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück bis spätestens 15 Uhr abzuholen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für den reibungslosen Ablauf am Wahltag unverzichtbar. Zu ihren Aufgaben – unabhängig davon, ob es sich um eine Bundes- oder Landtagswahl handelt – gehören
Einen Einblick in die Tätigkeiten als Wahlhelferin/als Wahlhelfer bieten die Reportage unter diesem Link oder das Interview mit einem Wahlhelfer hier.
Informationen zum Wählerverzeichnis, zu den Wahlräumen und zur Briefwahl
Leitung des Wahlbüros, Informationen zum Wahlrecht und zu Wahlvorschlägen
Sedanstraße 109,
49076 Osnabrück
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr