Korruptionsprävention

Im Zusammengang mit Politik Justiz, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung haben Sie sicher schon mal von Korruption gehört. Es handelt sich dabei um Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Oftmals ist der Beginn einer Korruption schleichend. Durch Zuwendungen in Form von Bargeld, Geschenken oder Belohnungen wie Eintrittskarten, Gutscheinen und andere soll das dienstliche Verhalten beeinflusst werden. Dabei fängt es mit kleinen Aufmerksamkeiten an, die langsam eine emotionale Bindung und Verpflichtung bei den Empfängern entstehen lassen. 
 
Korruption verursacht materielle und immaterielle Schäden. Das Vertrauen in die Neutralität und Integrität der öffentlichen Verwaltung wird langfristig zerstört. Für alle Beteiligten hat Korruption straf-, dienst- und arbeitsrechtliche Folgen. 
 
Die Stadt Osnabrück hat sich bereits Ende der Neunzigerjahre dafür entschieden, die Korruptionsprävention offensiv anzugehen. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es eine interne Regelung zur Korruptionsvorbeugung, die es allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbietet, Geschenke oder Belohnungen ab einer bestimmten Höhe anzunehmen. 

Sollten Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Osnabrück auf. Es wird ausdrücklich zugesichert, dass alle Gespräche und Hinweise streng vertraulich behandelt werden.


Transparenz

Eine Schlüsselfunktion der Korruptionsprävention

Die Stadt Osnabrück setzt auf Transparenz, Beteiligung und Engagement (vgl. Strategische Stadtziele 2021 bis 2030 www.osnabrueck.de/stadtziele).

Bereits 2019 hat der Rat der Stadt Osnabrück die Informationsfreiheitssatzung verabschiedet.

Damit soll die Transparenz der Stadtverwaltung erhöht und der Zugang zu städtischen Informationen für die Öffentlichkeit erleichtert werden.

Die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen derartige Auskünfte zugänglich gemacht werden sind der Satzung zu entnehmen:

Der Zugang zu amtlichen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form gestellt werden.

Hinweise an das Landeskriminalamt

Auf folgender Website können anonyme Meldungen oder Hinwiese an das Landeskriminalamt gegeben werden. Rückschlüsse auf Absendende sind nicht möglich.

Landeskriminalamt


Ansprechperson

Susanne Franzus
Antikorruptionsbeauftrage - Fachbereich Recht und Datenschutz (30-4)

Telefon: 0541 323-2130
Fax: 0541 323-152130
antikorruptionnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Antikorruptionsbeauftragte
Bocksmauer 20
49074 Osnabrück