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Im Zusammengang mit Politik Justiz, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung haben Sie sicher schon mal von Korruption gehört. Es handelt sich dabei um Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Oftmals ist der Beginn einer Korruption schleichend. Durch Zuwendungen in Form von Bargeld, Geschenken oder Belohnungen wie Eintrittskarten, Gutscheinen und andere soll das dienstliche Verhalten beeinflusst werden. Dabei fängt es mit kleinen Aufmerksamkeiten an, die langsam eine emotionale Bindung und Verpflichtung bei den Empfängern entstehen lassen.
Korruption verursacht materielle und immaterielle Schäden. Das Vertrauen in die Neutralität und Integrität der öffentlichen Verwaltung wird langfristig zerstört. Für alle Beteiligten hat Korruption straf-, dienst- und arbeitsrechtliche Folgen.
Die Stadt Osnabrück hat sich bereits Ende der Neunzigerjahre dafür entschieden, die Korruptionsprävention offensiv anzugehen. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es eine interne Regelung zur Korruptionsvorbeugung, die es allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbietet, Geschenke oder Belohnungen ab einer bestimmten Höhe anzunehmen.
Sollten Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Osnabrück auf. Es wird ausdrücklich zugesichert, dass alle Gespräche und Hinweise streng vertraulich behandelt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 2. Juli 2023 wurde die Europäische Whistleblower-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht umgesetzt.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es unter anderem:
Hinweisgebende leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Beseitigung von Missständen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit.
Hinweise können bei der externen Meldestelle des Bundesamtes für Justiz oder bei der internen Meldestelle der Stadt Osnabrück, der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH und der Volkshochschule der Stadt Osnabrück GmbH abgegeben werden.
Vorsätzlich falsche Meldungen können strafrechtliche Konsequenzen haben!
Mehr über Hinweisgeberschutzgesetz erfahren.
Für Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz wenden Sie sich bitte an:
Interne Meldestelle
Meldestellenbeauftragte
Telefon:
0541 323-2130
AntikorruptionnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Stadthaus 1, Zimmer 710
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück
Dem Rat der Stadt Osnabrück wird jährlich über sämtliche erhaltene und vermittelte Drittmittel Bericht erstattet. Die erhaltenen Spenden und Sponsoringmittel werden der Kommunalaufsicht beim Land Niedersachsen gemeldet. Im Rahmen der Transparenz wird diese Liste zeitnah veröffentlicht.
und Berichterstattung über alle Drittmittel an die Stadt Osnabrück:
Die Stadt Osnabrück setzt auf Transparenz, Beteiligung und Engagement (vgl. Strategische Stadtziele 2021 bis 2030 www.osnabrueck.de/stadtziele).
Bereits 2019 hat der Rat der Stadt Osnabrück die Informationsfreiheitssatzung verabschiedet.
Damit soll die Transparenz der Stadtverwaltung erhöht und der Zugang zu städtischen Informationen für die Öffentlichkeit erleichtert werden.
Die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen derartige Auskünfte zugänglich gemacht werden sind der Satzung zu entnehmen:
Der Zugang zu amtlichen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form gestellt werden.
Auf folgender Website können anonyme Meldungen oder Hinwiese an das Landeskriminalamt gegeben werden. Rückschlüsse auf Absendende sind nicht möglich.
Susanne Franzus
Antikorruptionsbeauftrage - Fachbereich Recht und Datenschutz (30-4)
Telefon:
0541 323-2130
Fax:
0541 323-152130
antikorruptionnoSpam@osnabruecknoSpam.de
Stadthaus 1, Zimmer 710
Natruper-Tor-Wall 2
49076
Osnabrück