Die Vorbereitungen für die Urnenwahl am Sonntag, 23. Februar, kommen gut voran. Zwei Probleme, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, betreffen Osnabrück nicht: Zum einen werden ausreichend Stimmzettel zu Verfügung stehen, zum anderen haben sich bis zu diesem Zeitpunkt überraschend viele ehrenamtliche Helfer beim Wahlbüro gemeldet oder stehen erneut zur Verfügung. Zurzeit werden diese in die 145 Urnen- und Briefwahlbezirke der Stadt Osnabrück sowie die 20 Briefwahlbezirke der Umkreisgemeinden Belm, Georgsmarienhütte, Hagen a.T.W., Hasbergen und Wallenhorst eingeteilt.
Im Rahmen der Bundestagswahl ist Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter in ihrer Rolle als Kreiswahlleiterin auch für diese Umkreisgemeinden mit zuständig. Insgesamt werden etwa 1.500 Ehrenamtliche benötigt, um über 190.000 Wahlberechtigten die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag per Brief oder an der Urne zu ermöglichen. Wer sich hier im Rahmen der Bundestagswahl noch engagieren möchte, kann sich gerne unter www.osnabrueck.de/bundestagswahl anmelden. Vor allem in den Briefwahlbezirken gibt es noch offene Stellen.
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief findet sich die Angabe des jeweiligen Wahllokals inklusive Adresse und Informationen zur Barrierefreiheit vor Ort. Ergänzend dazu bietet der Kartendienst zur Bundestagswahl einige zusätzliche Details zu den verschiedenen Wahllokalen: geo.osnabrueck.de/bundestagswahl_2025. Über die Eingabe der Wohnadresse lässt sich das eigene Wahllokal aufrufen. Einige Fotos erleichtern die Wegfindung am Wahltag. Ein dem Wahlbenachrichtigungsbrief beiliegendes Merkblatt erklärt die verschiedenen Möglichkeiten der Briefwahl.
Verkürzte Fristen für die Briefwahl
Durch die vorgezogene Bundestagswahl ergeben sich einige Änderungen im Ablauf, die die Wählerinnen und Wähler vor allem in Form der verkürzten Briefwahlphase betreffen. Bei vergangenen Wahlen konnten mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen alle Möglichkeiten der Briefwahl direkt genutzt werden, um die Stimme per Brief oder vor Ort im Wahlbüro abzugeben. Bei normal ablaufenden Wahlen ist der Zeitraum, in dem alle Möglichkeiten der Beantragung offenstehen und Briefwahlunterlagen täglich versandt werden, sechs Wochen lang. Im Fall der vorgezogenen Bundestagswahl sind die verschiedenen Zugänge und der Versand nur gestaffelt möglich, da die Stimmzettel erst nach Ende der Beschwerdefrist vom Landes- bzw. Kreiswahlausschuss freigegeben werden können. Der Termin dieser Freigabe ist der 30. Januar 2025. Erst dann steht fest, welche Parteien final auf dem Stimmzettel stehen und diese können in den Druck gehen.
Staffelung von Beantragung und Versand der Unterlagen
Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, besteht ab dem 13. Januar 2025 bzw. mit der Zustellung des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der in der dritten Kalenderwoche verschickt wird. Dieses Datum liegt dreieinhalb Wochen vor dem erstmöglichen Versand der freigegebenen Stimmzettel am 4. Februar 2025. Diese vorzeitige Sammlung von Anträgen ermöglicht es jedoch, ein möglichst großes Kontingent an Briefwahlunterlagen am erstmöglichen Tag nach Druck der Stimmzettel auf den Weg zu bringen und das kurze Versandfenster vor dem Wahltag optimal auszunutzen. Schließlich müssen die Unterlagen nicht nur bei den Wählerinnen und Wählern ankommen, sondern auch noch an das Wahlbüro zurückgesandt oder eingeworfen werden. Ab dem 13. Januar bzw. dem Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes können die folgenden Wege zur Beantragung der Briefwahl genutzt werden:
- Der schnellste Weg: Digitaler Antrag ab dem 13. Januar 2025
Dazu wird einfach der QR-Code aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief mit einem QR-Code-Scanner (z.B. mit einer Handykamera oder einer App) gescannt. Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der die persönlichen Daten bereits vorerfasst sind. Sofern der Versand an eine abweichende Adresse gewünscht wird, muss diese manuell eingegeben werden. Nach ein paar Klicks ist der Vorgang abgeschlossen. Alternativ kann der Antrag auch über das Serviceportal (www.service.osnabrueck.de) erfolgen. Für diese Art der Beantragung wird die jeweilige Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer benötigt. Diese findet sich oben auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief. - Der klassische Weg: Postalischer Antrag ab dem 13. Januar 2025
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich der Briefwahlantrag (Wahlscheinantrag). Dieser muss für den postalischen Antrag ausgefüllt und an das Wahlbüro zurückgeschickt werden. Name und Adresse sind bereits aufgedruckt, nur das Geburtsdatum muss noch ergänzt werden. Nachdem die entsprechenden Felder ausgefüllt worden sind, muss der Antrag noch unterschrieben werden. Wichtiger Hinweis: Nicht unterschriebene Wahlscheinanträge werden zurückgeschickt und können nur mit Unterschrift bearbeitet werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss in einem Briefumschlag mit einer Briefmarke an die auf dem Antrag aufgeführte Adresse zurückgeschickt werden. - Persönlich im Wahlbüro (Empfehlung des Wahlbüros): ab dem 5. Februar 2025
Mit dem Eintreffen der Stimmzettel im Wahlbüro besteht auch die Möglichkeit die Stimme per „Briefwahl vor Ort“ abzugeben. Hierfür sind – wie im Wahllokal – Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut. Mitarbeitende des Wahlbüros sind Ihnen bei der Briefwahl an Ort und Stelle gerne behilflich. Das ist ab dem 5. Februar möglich, auch ohne Wahlbenachrichtigung, nur unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Im Hinblick auf das verkürzte Versandfenster wird die Nutzung dieser Option vom Wahlbüro der Stadt Osnabrück empfohlen. Sollte keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommen, kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, den Wahlschein zu beantragen und an der Sedanstraße 109, 49076 Osnabrück, abzuholen. Hierfür kann ebenfalls der Antrag verwandt werden, welcher der Wahlbenachrichtigung beiliegt.
Was ist in Sachen Briefwahl noch zu beachten?
- Sollte jemand bis zum 27. Januar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen haben, bitte umgehend beim Wahlbüro melden.
- Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an eine alternative Adresse senden zu lassen. Aufgrund des unverhofften Wahltermins im Februar kann auf diese Weise auch aus dem bereits gebuchten Urlaub oder dem Auslandsaufenthalt gewählt werden.
- Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Mehr Informationen finden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin oder unter osnabrueck.de/bundestagswahl.
- Besonders aufmerksamen Wählerinnen und Wählern wird die unbekannte Postleitzahl 49058 des Wahlbüros auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief und später auch auf dem Wahlbriefumschlag auffallen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Versehen, sondern um eine bewusst angelegte temporäre Postleitzahl, welche den Postweg der Briefwahlunterlagen beschleunigt.
- Aufgrund des sehr verkürzten Versandfensters während der Briefwahlphase hat das Wahlbüro seine Öffnungszeiten ausgebaut. Sie gestalten sich wie folgt: montags 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am letzten Freitag vor der Wahl, am 21. Februar 2025, hat das Wahlbüro noch bis 15 Uhr geöffnet.
- Wer wider Erwarten trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte das Wahlbüro unbedingt vor dem Wahltag kontaktieren. Spätester Zeitpunkt zur Rückmeldung ist Samstag, 22. Februar 2025, bis 12 Uhr. In Krankheitsfällen können Briefwahlunterlagen per Vollmacht am Wahltag bis 15 Uhr von Dritten abgeholt werden.
Weitere Informationen zu allen Themen bietet die Website www.osnabrueck.de/bundestagswahl. Auch kann das Wahlbüro per E-Mail über wahlennoSpam@osnabruecknoSpam.de zu allen Fragen rund um die Bundestagswahl in Osnabrück kontaktiert werden. Zu den Öffnungszeiten kann das Wahlbüro hierfür auch persönlich oder telefonisch über 0541 323-3232 erreicht werden.
Wahlbüro
Sedanstraße 109,
49076 Osnabrück
Telefon: 0541 323-3232
E-Mail: wahlinfonoSpam@osnabruecknoSpam.de
Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Freitag, 21. Februar: 8 bis 15 Uhr