Klimabeirat der Stadt Osnabrück

Aufgabe des Klimabeirats

Der Klimabeirat der Stadt Osnabrück wurde 2012 eingerichtet und dient als Beratungsgremium im Klimaschutzprozess. Er unterstützt Verwaltung, Politik und andere Beteiligte durch Empfehlungen zur Erreichung der Klimaneutralität. Dabei fungiert er als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung, Bevölkerung und lokalen Akteuren, fördert Transparenz und Partizipation und bündelt klimarelevante Aktivitäten der Mitglieder. Einmal jährlich wird ein gemeinschaftlicher Bericht erstellt, und der Vorsitzende berichtet regelmäßig über die Arbeit des Beirats.

Mitglieder des Klimabeirats

In der Geschäftsordnung des Klimabeirats sind die stimmberechtigten, ständigen Mitglieder des Beirats festgeschrieben. Als Mitglieder werden die bestätigten Unternehmen, Institutionen und gesellschaftliche Gruppen verstanden. Sie sollen repräsentativ für die in der Stadt Osnabrück agierenden, klimaschutzrelevanten gesellschaftlichen Gruppen und Sektoren sein. 

Ständige, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Klimabeirats sind Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und der im Rat vertretenen Parteien. 

Mehr Informationen: Geschäftsordnung des Klimabeirats, Stand 2025 (siehe unten)

Berichte des Klimabeirats 

Der Klimabeirat berichtet einmal pro Jahr über seine Aktivitäten. Vor dem Beschluss des Rates der Stadt Osnabrück zur Umbenennung am 01.07.2025 hieß der Klimabeirat „Masterplanbeirat 100% Klimaschutz“.